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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reittherapie Pony & Kind (Stand: März 2026)

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Reittherapie Pony & Kind (Inhaberin: Nicole Hornburg) und dem Klienten bzw. dessen gesetzlichem Vertreter (im Folgenden gemeinsam „Kunde“ genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zugestimmt. Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben stets Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB).

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Alle wesentlichen Merkmale der Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen unter pony-und-kind.de, sowie ergänzend aus dem Therapievertrag.
  3. Zumutbare Änderungen der Leistung bleiben vorbehalten, sofern sie aus sachlich gerechtfertigtem Grund erforderlich sind, insbesondere aufgrund behördlicher Auflagen, extremer Witterungsbedingungen oder zum Schutz von Mensch und Tier.
  4. Ein Anspruch auf die Durchführung der Therapie mit einem bestimmten Pferd besteht nicht. Die Auswahl des für den Klienten und die jeweilige Einheit geeigneten Therapiepferdes obliegt allein der Reittherapeutin.
  5. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, Lindenstr. 24, 31249 Hohenhameln (Equord).

  1. Vor Behandlungsbeginn muss ein wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllter Anamnese- und Anmeldebogen für den Klienten vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen (insb. Schwangerschaft, neue Medikamente, akute Erkrankungen) unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Kunde versichert, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die einer pferdegestützten Intervention entgegenstehen. Im Zweifel ist auf Verlangen ein ärztliches Attest über die Unbedenklichkeit vorzulegen.
  3. Wir sind berechtigt, die Leistung bei gesundheitlichen Zweifeln, fehlenden Mitwirkungen oder erkennbaren Kontraindikationen zum Schutz des Klienten sowie der Tiere abzulehnen, zu unterbrechen oder abzubrechen.
  4. Zum Schutz der Tiergesundheit und des Tierwohls gilt für das Reiten auf unseren Ponys und Pferden eine Gewichtsobergrenze von 50 kg. Das Gewicht wird im Rahmen des Anamnesebogens erhoben. Bei Überschreitung behalten wir uns vor, anstelle einer Reiteinheit eine gleichwertige bodengebundene Einheit durchzuführen, ohne dass dem Kunden hieraus ein Anspruch auf Preisminderung entsteht.
  5. Ein Anspruch auf Leistung besteht nicht, wenn der Klient unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Eine aktuelle Tetanusimpfung wird dringend empfohlen.
  6. Die Reittherapie ersetzt keine fachärztliche oder psychotherapeutische Behandlung.

  1. Die Vergütung der Therapiestunden ist in bar als Vorkasse nach Vertragsschluss oder unmittelbar nach Leistungserbringung gegen Quittung zu bezahlen.
  2. Wird Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
  3. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen.
  4. Der Kunde gerät nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurde.
  5. Preisanpassungen sind zulässig, wenn sich für die Leistungserbringung maßgebliche Kostenfaktoren nach Vertragsschluss wesentlich ändern, insbesondere Personal-, Energie-, Versicherungs-, Futter-, Unterbringungs- oder sonstige gesetzlich veranlasste Kosten. Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 Prozent, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Sinkende Kosten werden im gleichen Maß berücksichtigt. Das Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform gegenüber der Reittherapie Pony & Kind geltend zu machen (vgl. Ziff. 7).

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Anmeldung des Kunden in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) oder durch tatsächliche Leistungserbringung bestätigen. Voraussetzung ist, dass der Anamnese- und Anmeldebogen vollständig ausgefüllt vorliegt, der Therapievertrag unterzeichnet wurde und diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich zugestimmt wurde.
  2. Wir behalten uns vor, die Annahme eines Auftrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn fachliche Bedenken gegen die Durchführung der Therapie bestehen oder ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann.
  3. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere zu Gesundheitszustand, Kontraindikationen und Gewicht. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen Angaben behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.
  4. Mit der Unterschrift auf dem Therapievertrag bestätigt der Kunde, diese Vertragsbedingungen erhalten und gelesen zu haben und diese als verbindlichen Bestandteil des Vertrages anzuerkennen.

  1. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Kunden sowie die für die Therapie erforderlichen Gesundheitsdaten des Klienten (insb. Diagnosen, Anamnesedaten, Dokumentation des Therapieverlaufs) gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowohl für die Online-Interaktion als auch für den stationären Praxisbetrieb.
  2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der allgemeinen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung), die im Rahmen des Anamnese- und Anmeldebogens eingeholt wird, sowie hilfsweise Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO.
  4. Die Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre für therapeutische Dokumentationen und steuerrelevante Unterlagen) gespeichert.
  5. Detaillierte Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung finden sich in unserer erweiterten Datenschutzerklärung unter pony-und-kind.de, die den Anforderungen des DDG für die Website als auch den Informationspflichten für den Praxisbetrieb nach Art. 13 DSGVO entspricht.
  6. Wir verpflichten uns zur strikten Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Therapie bekannt gewordenen persönlichen Informationen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Offenbarungspflicht oder der Kunde hat uns ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden.

  1. Der Behandlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) gekündigt werden.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn:
    • der Kunde/Begleitpersonen den Betrieb der Reittherapie oder den therapeutischen Prozess trotz Abmahnung nachhaltig stören (z. B. durch unbefugte Anwesenheit Dritter oder störende Interventionen),
    • der Kunde trotz Mahnung nachhaltig gegen seine Zahlungspflichten verstößt oder wiederholt unberechtigte Preisdiskussionen führt, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich machen,
    • vorsätzlich falsche Angaben (z. B. zum Gesundheitszustand oder Gewicht) gemacht wurden, welche die Sicherheit gefährden,
    • ein erforderliches Vertrauensverhältnis zwischen Therapeutin und Kunde nicht mehr besteht.
  3. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch uns, die durch ein Fehlverhalten des Kunden verursacht wurde, bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen sowie der Anspruch auf Ausfallvergütung für bereits fest reservierte Termine (gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen) bestehen.
  4. Die Kündigung ist zu richten an: Reittherapie Pony & Kind, Nicole Hornburg, Lindenstr. 24, 31249 Hohenhameln (Equord), E-Mail: info@pony-und-kind.de. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Kündigung bei uns.

  1. Unsere Reittherapie basiert auf dem Konzept der festen Wochenplatz-Bindung. Damit garantieren wir jedem Klienten seine exklusive und ungestörte Therapieeinheit ohne Wartezeiten.
  2. Dieser wöchentliche Termin ist exklusiv und fest für den Klienten reserviert. Aufgrund der kurzen Einheitendauer (vgl. Therapievertrag) und der individuell auf den Klienten abgestimmten tiergebundenen Planung ist eine kurzfristige Neubelegung des Termins objektiv ausgeschlossen.
  3. In diesen Fällen bleibt unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang bestehen (§ 615 BGB), wenn der Termin vom Kunden abgesagt wird oder der Klient nicht erscheint. Dies gilt unabhängig vom Grund der Absage (z. B. auch bei Krankheit des Klienten), da das Verwendungsrisiko für die reservierte Zeit beim Kunden liegt. Dem Kunden bleibt jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns durch den Ausfall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Termine besteht grundsätzlich nicht. Eine Nachholung solcher Termine kann nur in begründeten Ausnahmefällen und ausschließlich nach vorheriger gesonderter Absprache erfolgen. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und führen nicht zu einer Reduzierung des Honorars.
  5. An gesetzlichen Feiertagen sowie während der niedersächsischen Schulferien findet keine Reittherapie statt, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
  6. Müssen wir einen Termin aus wichtigem Grund absagen (z. B. akute Erkrankung von Therapeutin oder Pferd, Unwettergefahr), entfällt die Zahlungspflicht des Kunden. Bereits gezahlte Beträge werden gutgeschrieben.

  1. Der Klient ist verpflichtet, zu jeder Einheit festes, geschlossenes Schuhwerk (z. B. Stiefel oder Wanderschuhe) sowie eine lange, bequeme Hose zu tragen.
  2. Für alle Einheiten auf dem Pferd besteht absolute Helmpflicht (Reit-, Fahrrad- oder Skihelm mit Drei- oder Vierpunktbefestigung). Er ist vom Kunden beizustellen.
  3. Schmuck (Ketten, Ringe, Armbänder) ist aus Sicherheitsgründen abzulegen. Jacken und Westen sind während der Arbeit am Tier geschlossen zu halten.
  4. Den Anweisungen des Personals ist zur Vermeidung von Unfällen unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen kann die Stunde abgebrochen werden; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
  5. Wir haften nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen, die auf dem Hofgelände zurückgelassen werden.
  6. Die Einheiten finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns jedoch vor, den Ort oder Inhalt der Leistung bei extremer Witterung (Gewitter, Sturm, extreme Hitze) zum Schutz von Mensch und Tier kurzfristig anzupassen oder abzusagen.

  1. Zum Schutz unserer Tiere, insbesondere zum Gesundheitsmonitoring, zur Früherkennung akuter gesundheitlicher Auffälligkeiten wie Koliken oder starkem Husten, zum Diebstahlschutz sowie zur Wahrung des Hausrechts ist das Betriebsgelände in den Bereichen Stallgasse (Zugangsbereich für Klienten), Stalltrakt, Paddock, Ausläufe, Hofgelände, Außenanlagen sowie angrenzende Therapiebereiche des Betriebsgeländes videoüberwacht.
  2. Die Verarbeitung der Bilddaten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Früherkennung gesundheitlicher Auffälligkeiten der Tiere (insbesondere Koliken), der Sicherheit von Mensch und Tier, dem Schutz vor Diebstahl sowie der Wahrung des Hausrechts. Die Überwachung erfasst das gesamte Betriebsgelände einschließlich der Bereiche, in denen Therapieeinheiten stattfinden. Eine gezielte Erfassung oder Auswertung therapeutischer Inhalte erfolgt nicht.
  3. Eine Auswertung der Aufzeichnungen erfolgt nur anlassbezogen, insbesondere bei gesundheitlichen Auffälligkeiten der Tiere, zur Aufklärung von Vorfällen oder zur Durchsetzung des Hausrechts.
  4. Die Aufzeichnungen werden in einem geschützten System verarbeitet und grundsätzlich nach 48 Stunden automatisiert gelöscht, sofern kein konkreter Anlass zur Beweissicherung oder Dokumentation vorliegt.
  5. Nähere Informationen zur Videoüberwachung, insbesondere zu den betroffenen Bereichen, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Löschfristen und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen unter pony-und-kind.de/datenschutzerklaerung.

  1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  2. Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine sogenannte Kardinalpflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Soweit die Haftung gesetzlich zulässig beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
  4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Pferde Flucht- und Herdentiere sind und trotz sorgfältiger Auswahl, Anleitung und Betreuung ein nicht vollständig ausschließbares Restrisiko besteht (Tiergefahr, § 833 BGB).
  5. Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Klienten beginnt mit der persönlichen Übernahme des Kindes zu Beginn der Therapieeinheit und endet unmittelbar nach deren Abschluss mit der Übergabe an die Begleitperson. Außerhalb der Therapieeinheit, insbesondere in Wartezeiten, verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
  6. Für unsere Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (Königinstr. 28, 80802 München). Für die eingesetzten Ponys bestehen entsprechende Tierhalter-Haftpflichtversicherungen.

  1. Während der Reittherapie ist das Anfertigen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen andere Teilnehmende, Begleitpersonen oder Mitarbeitende erkennbar sind, unzulässig.
  2. Die Veröffentlichung oder Weitergabe von im Rahmen der Therapie entstandenen Aufnahmen des Klienten, der Therapeutin, der Therapiepferde oder des Therapiesettings in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Instagram, TikTok) sowie für Messenger-Dienste (insbesondere WhatsApp-Status) oder in sonstigen öffentlichen oder halböffentlichen digitalen Räumen ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung unzulässig, soweit dadurch Persönlichkeitsrechte, der geschützte therapeutische Rahmen, Sicherheitsinteressen oder betriebliche Belange beeinträchtigt werden. Das Verbot besteht unabhängig von den jeweiligen Privatsphäre-Einstellungen des Nutzers, um den geschützten therapeutischen Rahmen und die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten absolut zu wahren.
  3. Wir sind berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Bild- und Tonaufnahmen für interne Zwecke, insbesondere Dokumentation und Nachbereitung, anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Eine Nutzung für Werbezwecke erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung.
  4. Nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung des Kunden (z. B. durch separate Unterzeichnung einer Einwilligungserklärung) ist es uns gestattet, Bild- und Tonaufnahmen für Werbezwecke (Internet/Social Media) zu nutzen. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.

  1. Die Reittherapie findet grundsätzlich im Freien statt. Der Inhalt der Einheiten wird individuell an die Bedürfnisse und Therapieziele des Klienten angepasst. Die Therapie umfasst ausdrücklich auch bodengebundene Aktivitäten wie die Pflege und Versorgung des Pferdes, Führtraining, Bodenarbeit sowie theoretische Grundlagen.
  2. Ermessensspielraum: Die Auswahl des geeigneten Pferdes sowie der Ausrüstung obliegt allein der Reittherapeutin unter Berücksichtigung des Tierwohls und der Therapieerfordernisse. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht.
  3. Dienstleistungscharakter: Wir erbringen unsere Leistungen auf Basis des aktuellen Wissensstandes der Reittherapie. Ein Erfolg der therapeutischen Maßnahmen kann jedoch nicht garantiert werden, da dieser maßgeblich von individuellen Faktoren des Klienten abhängt.
  4. Hilfspersonen: Sofern erforderlich, können eingewiesene Hilfspersonen zur Unterstützung einbezogen werden. Diese handeln unter unserer Aufsicht und sind über die Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.
  5. Begleitpersonen: Um einen geschützten therapeutischen Raum und die volle Konzentration des Klienten zu gewährleisten, ziehen sich Begleitpersonen während der Einheit zurück. Eine Teilnahme an den ersten oder letzten 5 Minuten ist nach Absprache möglich. Eine Beobachtung der Therapie durch größere Gruppen oder die Nutzung der Therapieeinheit als "Ausflugsziel" für Dritte ist nicht gestattet.
  6. Hausregeln und Tierwohl: Außerhalb der Öffnungs- und Therapiezeiten ist das Betreten des Hofgeländes untersagt. Das Füttern und Berühren der Tiere ohne Beisein und ausdrückliche Erlaubnis der Therapeutin ist zum Schutz der Tiergesundheit und zur Unfallvermeidung streng verboten.

  1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Zur Ausübung des Widerrufs genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber Reittherapie Pony & Kind, Nicole Hornburg, Lindenstr. 24, 31249 Hohenhameln (Equord), E-Mail: info@pony-und-kind.de.
  3. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, so hat er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.
  4. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Dienstleistungsvertrag erst dann vollständig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
  5. Die im Therapievertrag vorgesehene Erklärung zum vorzeitigen Beginn der Therapie und zur Kenntnis des möglichen Verlusts des Widerrufsrechts bleibt maßgeblich.

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).